Arbeitsrecht Göppingen

Sie haben nichts zu verschenken!
Ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, ob Sie Inhaber eines Kleinbetriebes oder ein mittelständisches Unternehmen leiten spielt keine Rolle. Eine gute, fundierte und engagierte anwaltliche Tätigkeit kann Ihnen gleichgültig, ob es sich um eine reine Beratungstätigkeit intern oder eine Interessenwahrnehmung nach außen, eine Menge Geld sparen bzw. bringen.

 

Das Arbeitsrecht ist eines der wichtigsten Rechtsbereiche überhaupt. Bedenken Sie, dass vom Beginn der Tätigkeit bis zum Eintritt in die Rente 30 und mehr Beschäftigungsjahre zurückgelegt werden müssen. Während bei einem Kauf von Sachgütern, insbesondere Kraftfahrzeuge, Werkzeuge und Maschinen und die jeweiligen Kaufgegenstände auf Herz und Nieren geprüft werden, Pflichtenhefte erstellt und spezielle Vorgaben wie Gewährleistung, Garantie und ähnliches ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, wird dies bei Abschluss eines Arbeitsvertrages sträflich vernachlässigt.

 

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages stellt sich aber sehr häufig sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer als eine der finanziell wichtigsten Vertragsabschlüsse dar. Bei einem Gehalt von € 2.000,-- brutto zuzüglich knapp 25 % Arbeitgeberanteile Sozialversicherung ergibt sich ein jährliches Investitionsvolumen (ohne Berücksichtigung von Weihnachtsgeldern, Urlaubsgeldern und sonstigen Sonderleistungen) von € 30.000,--. Bei 30 Berufsjahren im Arbeitsrecht kommt schnell die stolze Summe von € 900.000,-- zustande. Dabei wurden Lohnsteigerungen etc. noch nicht mit berücksichtigt.

 

Allein dieser -zugegebenermaßen "hemdsärmelige" Vergleich- zeigt aber die große finanzielle Bedeutung des Arbeitsrechtes in Ihrem Leben.

 

Gleichgültig ob es um den Ausspruch von Kündigungen, die Umorganisation des Betriebes, die Anordnung von Überstunden, der Abschluss von Arbeitsverträgen, der Ausspruch von Abmahnungen ist, immer werden irgendwelche arbeitsrechtlichen Regelungen berührt.

 

Um hier sachgerecht beraten und gegebenenfalls auch die Interessen des Mandanten gut vertreten zu können, ist die Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wie auch der Landesarbeitsgerichte unabdingbar notwendig. Das Arbeitsrecht ist überwiegend Richterrecht.

 

Die sogenannte Schuldrechtsmodernisierung (neues Schuldrecht) hat das Arbeitsrecht auch nicht einfacher gemacht.


Wer kennt dabei nicht das Vorurteil, der Arbeitgeber müsse immer etwas bezahlen, wenn er sich von seinem Arbeitnehmer trennen will, bzw. der Arbeitgeber sitze immer am längeren Hebel.

 

Unsere praktische Erfahrung bei der Arbeit für unsere Mandanten zeigt, dass diese Vorurteile falsch sind. Bei einer guten Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, einer detaillierten Vorbereitung im Vorfeld und unter Einsatz des entsprechenden anwaltlichen know-how kann für den jeweiligen Mandanten das für ihn optimale Ergebnis erzielt werden.

 

Bedenken Sie, dass es keinen Grundsatz gibt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Abfindung bezahlen muss. Die "Abfinderei" von der Sie immer wieder lesen und hören hat etwas damit zu tun, dass im Gütetermin eine Risikoanalyse durchgeführt wird. Das Gericht prüft kusorisch, ob der Arbeitgeber wohl den Prozess gewinnen wird oder nicht. Je nach dem wie gut oder schlecht die Kündigungen und der gesamte Prozess von einer der beiden Seiten vorbereitet wird, neigt sich die Waagschale der einen oder anderen Seite zu.

 

Bei all diesen arbeitsrechtlichen Fragen können Sie auf unsere Unterstützung, speziell durch Rechtsanwalt Andreas Mauritz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Frau Rechtsanwältin Sylvia Aldinger, die ebenfalls erfolgreich die Fachanwaltsausbildung im Arbeitsrecht absolviert hat, zählen.

 

Je früher Sie kommen, umso eher sind wir in der Lage, das für Sie der konkreten Situation optimale Ergebnis zu erzielen.