Baurecht Göppingen

Privates Baurecht

 

Zum privaten Baurecht gehören unter anderem die Rechte und Pflichten der Bauunternehmen und Handwerker einerseits, der Bauherren andererseits, sowie der Architekten und der Ingenieure.

 

Gerade im privaten Baurecht treten neben teils technisch komplizierten Sachverhalten rechtlich schwierige Fragestellungen auf, die eine fachkundige Beratung erfordern.

 

Suchen Sie als Bauunternehmer oder Handwerker etwa eine Möglichkeit, Ihre Werklohnforderung zu sichern, während ihr Kunde nicht zahlen will? Zur Sicherung Ihrer Ansprüche kann beispielsweise eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Wege der einstweiligen Verfügung in das Grundbuch auf das Grundstück des Bauherren eingetragen werden.

 

Sind Sie als Bauherr mit der erbrachten Werkleistung nicht zufrieden oder verzögert Ihr Vertragspartner die Fertigstellung des Baus trotz vereinbartem Einzugstermin? Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Zurückbehaltungsrechte, bei der Durchsetzung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens, bei der Durchführung eines Vorschussprozesses und vielen anderen rechtlichen Möglichkeiten.

 

Haben Sie es als Architekt mit einem Bauherren zu tun, der laufend Änderungswünsche in der Planung hat, diese aber nicht separat bezahlen will und bei Rechnungsstellung noch die Qualität Ihrer Arbeit anzweifelt und die Rechtmäßigkeit Ihrer Honorarrechnung? Wir überprüfen Ihre Honorarrechnung nach den einschlägigen Vorschriften etwa der HOAI und der DIN 276, wir führen Ihren Honorarprozess und helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Ansprüche einschließlich der Zwangsvollstreckung.

 

Besondere Bedingungen sind zu beachten, wenn etwa Ihr Bauvertrag mit einem Darlehensvertrag gekoppelt ist und Sie das Vertragsverhältnis wieder beenden wollen. Aus Rundfunk und Presse konnten Sie möglicherweise bereits entnehmen, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu Widerrufsmöglichkeiten nach dem Haustürwiderrufsgesetz erweitert und den Haftungsmaßstab der Banken, was die Belehrung und die Transparenz angeht, erhöht hat.

 

Gerade in Bausachen geht es um teils erhebliche Forderungen. Suchen Sie deshalb frühzeitig anwaltlichen Rat.

 

Öffentliches Baurecht

 

 

Privates und Öffentliches Baurecht


Privates Baurecht


Zum privaten Baurecht gehören unter anderem die Rechte und Pflichten der Bauunternehmen und Handwerker einerseits, der Bauherren andererseits, sowie der Architekten und der Ingenieure.

Gerade im privaten Baurecht treten neben teils technisch komplizierten Sachverhalten rechtlich schwierige Fragestellungen auf, die eine fachkundige Beratung erfordern.

Suchen Sie als Bauunternehmer oder Handwerker etwa eine Möglichkeit, Ihre Werklohnforderung zu sichern, während ihr Kunde nicht zahlen will? Zur Sicherung Ihrer Ansprüche kann beispielsweise eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Wege der einstweiligen Verfügung in das Grundbuch auf das Grundstück des Bauherren eingetragen werden.

Sind Sie als Bauherr mit der erbrachten Werkleistung nicht zufrieden oder verzögert Ihr Vertragspartner die Fertigstellung des Baus trotz vereinbartem Einzugstermin? Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Zurückbehaltungsrechte, bei der Durchsetzung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens, bei der Durchführung eines Vorschussprozesses und vielen anderen rechtlichen Möglichkeiten.

Haben Sie es als Architekt mit einem Bauherren zu tun, der laufend Änderungswünsche in der Planung hat, diese aber nicht separat bezahlen will und bei Rechnungsstellung noch die Qualität Ihrer Arbeit anzweifelt und die Rechtmäßigkeit Ihrer Honorarrechnung? Wir überprüfen Ihre Honorarrechnung nach den einschlägigen Vorschriften etwa der HOAI und der DIN 276, wir führen Ihren Honorarprozess und helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Ansprüche einschließlich der Zwangsvollstreckung.

Besondere Bedingungen sind zu beachten, wenn etwa Ihr Bauvertrag mit einem Darlehensvertrag gekoppelt ist und Sie das Vertragsverhältnis wieder beenden wollen. Aus Rundfunk und Presse konnten Sie möglicherweise bereits entnehmen, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu Widerrufsmöglichkeiten nach dem Haustürwiderrufsgesetz erweitert und den Haftungsmaßstab der Banken, was die Belehrung und die Transparenz angeht, erhöht hat.

Gerade in Bausachen geht es um teils erhebliche Forderungen. Suchen Sie deshalb frühzeitig anwaltlichen Rat.

 

Öffentliches Baurecht

 

Hat Ihr Nachbar bei seinem Bauvorhaben den Grenzabstand nicht eingehalten? Wurde Ihr Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung von der Baurechtsbehörde abschlägig beschieden? Möchten Sie sich nur vorsorglich darüber informieren, ob Ihr geplantes Bauvorhaben genehmigungsfähig ist? Hat die Baurechtsbehörde ein Nutzungsverbot und eine Beseitigungsanordnung erlassen, weil angeblich Ihr Bau illegal ist?
In diesen und vielen anderen komplexen Fragestellungen helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Das öffentliche Baurecht ist durch eine Vielzahl von differenzierten Vorschriften undurchsichtiger geworden. Teils müssen sogenannte Fachbehörden, das Denkmalschutzamt, das Umweltamt etc. mit in die Entscheidung einbezogen werden. Viele Bauwillige verlieren hier langsam aber sicher den Überblick.

 

Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragestellungen gerne weiter. Wir zeigen Ihnen, wie die Legende eines Bebauungsplans zu lesen ist und wie Sie auf eine Verfügung der Baurechtsbehörde reagieren müssen.

 

Auf Wunsch stimmen wir Termine mit der Baurechtsbehörde ab und besprechen Ihre Angaben mit dem zuständigen Sachbearbeiter, um so schon im Vorfeld abzuklären, inwieweit ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist oder inwieweit noch Änderungen erforderlich sind.

 

Für alle Fragen rund um das öffentliche Baurecht können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.