Sehr oft wird die anwaltliche Dienstleistung als reine Prozess- und Gerichtstätigkeit des Anwalts verkannt. Tatsächlich kann und sollte sie aber viel mehr umfassen.
Unsere Anwälte sind bereits im Vorfeld aktiv und unterstützen die Mandanten in allen Situationen.
Wir betreuen unsere Mandanten im Rahmen von Vertragsverhandlungen nicht nur im Hintergrund mit unserem Rat, sondern führen - wenn dies gewünscht wird - die Vertragsverhandlungen auch aktiv für unsere Mandanten. Wir werden bei Ortsterminen, z.B. bei Besichtigungen von Häusern, Bauwerken und Betrieben hinzugezogen.
Im Rahmen unserer vorprozessualen Betreuung entwerfen und prüfen wir Verträge jedweder Art, z.B. Arbeits-, Gesellschaftsübertragungsverträge sowie auch Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Erbverträge und Testamente.
Wir erstellen Gutachten zu komplizierten Rechtsfragen und arbeiten selbstverständlich auch mit Ihren weiteren externen Beratern zusammen. Wir betreuen unsere Mandanten umfassend bei der Existenzgründung, bei der Umstrukturierung Ihrer bestehenden Betriebe oder bei der Übertragung von Unternehmen.
Darüber hinaus halten wir auch bei unseren Unternehmermandaten Seminare in den Bereichen Arbeits-, Kauf- und Handelsrecht ab und schulen so Geschäftsführer, leitende Angestellte wie auch Mitarbeiter der Ein- und Verkaufsabteilungen. Hintergrund dieser Schulungsmaßnahmen ist die von uns getroffene Feststellung, dass Prozesse häufig vermieden oder zumindest erfolgreicher geführt werden können, wenn bereits im Vorfeld entsprechendes Fachwissen bei den Mitarbeitern und der Geschäftsleitung vorhanden ist.
Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, ist für uns selbstverständlich, dass wir die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck verfolgen. Wir sind die Interessenvertreter unserer Mandanten (auch wenn es um Vergleichsverhandlungen geht).
KOSTEN:
Wir wollen an dieser Stelle ganz offen sagen, dass unsere anwaltliche Dienstleistung ihren Preis hat.
Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen durch die Anwälte wie auch durch unsere Rechtsanwaltsfachangestellten, die Unterhaltung einer umfangreichen Bibliothek mit mehr als 20 laufenden Fachzeitschriften, umfangreichen Entscheidungssammlungen des Bundesarbeitsgerichtes, Bundesgerichtshofs, der Oberlandesgerichte gedruckt und auf CD-Rom sowie einer Vielzahl von juristischen Fachbüchern, wie auch die Unterhaltung einer mit modernsten Kommunikationsmittel ausgestatteten Anwaltskanzlei bringt erhebliche Kosten mit sich.
Die zur Verfügungstellung dieses Fachwissens gerade für Sie als unseren Mandanten hat natürlich ihren Preis.
Wir rechnen unsere Mandate grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Grundlage für eine Abrechnung nach dem RVG ist der so genannte Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. Der Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) hängt vom einzelnen Fall ab; er hängt also davon ab, um was es konkret in Ihrem Fall geht.
Wird zum Beispiel eine bestimmte Geldsumme gefordert, ist dieser Nennbetrag der Geldforderung der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. Bei Streitigkeiten über das Bestehen eines Dienst- und/oder Arbeitsverhältnisses (wenn es also um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses geht, um die Wirksamkeit einer Befristung oder auch eine Änderungskündigung) ist nach § 42 Abs. 4 Satz 1 Gerichtskostengesetz (GKG) höchstens ein Vierteljahresverdienst als Gegenstandswert zugrunde zu legen.
Selbstverständlich sprechen wir zu Beginn des jeweiligen Mandates die Frage unserer Vergütung an. Wir weisen zu Beginn des Mandates auch darauf hin, ob nach Gegenstandswert oder anders abgerechnet wird.
Denn, dies wollen wir nicht verhehlen, je nach Fall, nach Arbeitsintensität der Rechtssache, der Einsatz von Fachwissen, möglicherweise auch in Teamarbeit, ist es notwendig Vergütungsvereinbarungen oder Vereinbarungen über die Höhe des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit mit Ihnen als Mandat abzuschließen.
Bei diesen Vergütungsvereinbarungen kommen Stundenhonorare oder auch Pauschalen in Betracht. Dabei werden durchaus die gesetzlichen Gebühren des RVG überschritten. Dies ist nicht immer billig. Bedenken Sie aber auch, dass
billig nicht immer "Preis wert" ist!
Wir sprechen die Frage unserer Vergütung offen mit Ihnen an, damit Sie von Anfang an wissen, was finanziell auf Sie zukommt.
Wir sprechen selbstverständlich auch offen die Möglichkeit an, Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe zu erhalten. Zu unserer Philosophie gehört es auch Menschen bei ihren Rechtsproblemen beizustehen, die aus finanziellen Gründen sich an und für sich keinen Anwalt leisten können. Damit diese Mandanten zu ihrem Recht kommen können, gibt es die anwaltliche Vertretung im außergerichtlichen Bereich über Beratungshilfe und bei Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens über Prozesskostenhilfe.
Je nach dem, wie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mandanten ist, kommt Prozesskostenhilfe ohne oder mit Ratenzahlung in Betracht. Selbst beim Erhalt von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung haben Sie als Mandat einen entscheidenden Vorteil. Die Gebühren im Rahmen der Prozesskostenhilfe sind geringer, zum anderen erhalten Sie als Mandant vom Staat ein zinsloses Darlehen.Darüber hinaus führt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dazu, dass keine Gerichtsgebühren anfallen.
Sie sehen also, dass Sie nicht aus wirtschaftlichen Gründen auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte verzichten müssen.