Ehescheidung, Unterhaltsrecht, eheliches Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich), Vermögensauseinandersetzung, Hausratsaufteilung u.a. Von großer Bedeutung ist bei der umfassenden Bearbeitung von Familienrechtssachen neben der rein juristischen Beratung und Vertretung auch, daß die emotionalen und sozialen Aspekte der eingetretenen Trennung entsprechend beachtet werden. Ideal ist in diesem Sinne eine umfassende, ganzheitliche Beratung und Betreuung der familienrechtlichen Mandanten unter menschlichen, wirtschaftlichen und juristischen Aspekten. Zu bedenken ist jeweils, daß die familienrechtlichen Mandanten neben den wirtschaftlichen und juristischen Schwierigkeiten auch eine persönliche Lebenskrise zu bewältigen haben.
Vorgehensweise: Bevorzugt wird daher eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung der anstehenden Probleme angestrebt, wenn diese Perspektive auch von der "Gegenseite" mitgetragen wird. Ist dies nicht möglich, werden die Rechte ohne Verzögerungen mit klarer und harter Linie gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt.