Sozialversicherungsrecht Göppingen

Sie haben nichts zu verschenken!


Das Sozialversicherungsrecht besteht aus den klassischen Bereichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung und Rentenversicherung. Zum Sozialversicherungsrecht gehört auch das Recht der Arbeitslosenversicherung.

 

Auf die Leistungen aus der Sozialversicherung, wie auch auf die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und anderen Sozialgesetzen haben Sie einen Anspruch. Sie haben Jahre oder gar jahrzehntelang durch Beiträge die Sozialversicherung finanziert, so dass Ihnen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein entsprechender Leistungsanspruch zusteht.

 

Unsere praktische Erfahrung für unsere Mandanten zeigt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Leistungsbescheiden im Bereich der Sozialversicherung rechtlich fehlerhaft sind. Leistungsansprüche werden nicht korrekt berechnet oder gar abgelehnt.

 

Rentenleistungen aus der Pflegeversicherung oder Krankengeld wie auch Arbeitslosengeld werden falsch berechnet oder ganz abgelehnt, weil die Sachbearbeiter bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern den Sachverhalt nicht korrekt ermitteln, von falschen rechtlichen Voraussetzungen ausgehen oder schlicht und ergreifend auch schon einmal unwissend sind.

 

Hier heißt es dann für Sie nicht klein beizugeben. Gegen ablehnende Bescheide haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Bescheide den Rechtsbehelf des Widerspruchs einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig, auch wenn die Behörde Fehler gemacht hat.

 

Rechnen Sie hoch, was Sie durch die Verhängung einer Sperrzeit, die Ablehnung von Krankengeld, die Versagung einer höheren Pflegestufung oder die Ablehnung von Erwerbsgemindertenrente finanziell verlieren. In einer solchen Situation lohnt es sich zum Anwalt zu gehen, der als engagierter Interessenvertreter Ihre Rechte wahrnimmt und versucht Ihnen zu Ihrem Recht, und damit auch zu den finanziellen Leistungen, zu verhelfen. Denn, Sie haben jahrelang in die sozialen Sicherungssysteme
einbezahlt und daher nichts zu verschenken!