Jeden von uns könnte es treffen!
Das Fortbewegungsmittel schlechthin ist das KfZ. Gleichzeitig stellt das KfZ auch eine der umfangreichsten Investitionen von uns allen dar. Wer kennt nicht die Vorfreude und Freude hinter dem Steuer seines neuen Fahrzeugs zu fahren; dann geschieht es -der Verkehrsunfall-.
Bei der Abwicklung eines solchen Verkehrsunfalls sollten Sie von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Schmerzensgeld, die Regulierung des Schadens am PKW oder der Nutzungsausfallentschädigung im Falle der Nichtbenutzung des PKWs geht. Der Laie wird sich regelmäßig nicht darin auskennen, ob es besser ist eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch zu nehmen oder einen Mietwagen. Wenn ein Mietwagen in Anspruch genommen wird, stellt sich oft die Frage welche Art von Mietwagen, wie lange und zu welchem Tarif.
Beim Schaden am KfZ stellt sich die Frage, ob eine Abrechnung auf Gutachterbasis bzw. Kostenvoranschlagbasis besser ist. Der Laie wird kaum beurteilen können, ob der Einwand des gegnerischen Haftpflichtversicherers, es läge ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, richtig ist und welche Konsequenzen dies hat.
Ist ein Restwertangebot des gegnerischen Versicherers zu akzeptieren oder nicht?
Auch wird der Laie kaum beurteilen können, ob das Angebot einer bestimmten Schmerzensgeldsumme akzeptabel, weil es den Personenschaden korrekt ausgleicht, ist. Welcher Laie weiß schon, dass in einer Familie bei der Verletzung des Ehegatten pflegerische Leistungen und ein Haushaltsführungsschaden abgerechnet werden kann und auch sollte.
Der Haftpflichtversicherer auf der Gegenseite will naturgemäß Geld sparen. Sie wiederum haben aber als Geschädigter nichts zu verschenken.
Damit Ihre Ansprüche nicht untergehen, sondern in vollem Umfang im Einklang mit der Rechtsprechung und den Gesetzen reguliert werden kann, sollten Sie von Anfang an zur Regulierung eines solchen Verkehrsunfalls professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hierzu sind wir für Sie da.