Wohnungseigentumsrecht Göppingen

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung können die verschiedensten Rechtsprobleme auftreten, ganz gleich, ob Sie Selbstnutzer oder Kapitalanleger sind. Es genügt nicht, die einzelnen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes zu lesen und zu verstehen. Wichtig ist auch, die Regelungen des BGB über die Gemeinschaft und das Miteigentum zu beachten sowie insbesondere die umfangreiche Rechtsprechung zu den Einzelfragen heranzuziehen.

 

Als Wohnungseigentümer erwerben sie nicht nur an bestimmten Räumen Sondereigentum als echtes Alleineigentum, sondern auch Gemeinschaftseigentum, an dem wiederum Sondernutzungsrechte begründet werden können. Sie haben es also mit einer Personengesamtheit zu tun, die untereinander ganz divergierende Interessen haben kann, wodurch wiederum besondere Schwierigkeiten entstehen können.

Beispielsweise seien aufgezählt:

  • Ansprüche gegen den Bauträger, der die Wohnanlage erstellt hat
  • Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Gemeinschaftsordnung
  • fehlerhafte Ausnutzung des Sondernutzungsrechts
  • Grenzen des Mitgebrauchs von Gemeinschaftseigentum
  • Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums
  • Wohngeldabrechnungen
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung binnen eines Monats

 

Die Regelung der Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) obliegt zwar der Eigentümerversammlung, dem Verwalter und gegebenenfalls einem Beirat. Dadurch werden aber Ihre Vorstellungen möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt. Dann ist es wichtig, sich des Rates eines/einer fachlich kompetenten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin zu versichern. Dessen Aufgabe wird es sein, nach Durcharbeitung der maßgebenden Unterlagen (Kaufvertrag, Teilungserklärung, WEG-Beschlussprotokolle etc.) unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Rechtsprechung eine möglichst aus Ausgleich bedachte Lösung herbei zu führen. Denn erste Aufgabe muss es sein, eventuell Konflikte außergerichtlich zu regeln, um das weitere Zusammenleben mit den anderen Miteigentümern oder Mietern in der Zukunft erträglich und ohne psychische Belastung zu gestalten.

 

Erst wenn die Streitigkeiten mit den Organen der WEG oder anderen Wohnungseigentümern nicht gütlich beizulegen sind, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung im Wohnungseigentumsverfahren der so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit ins Auge zu fassen. Wegen des komplexen Beziehungsgefüges in der WEG empfiehlt es sich, fachkundigen juristischen Rat einzuholen, um sachgerechte Ergebnisse zu erzielen