Wer hat sich nicht schon oft mit dem Kleingedruckten beim Kauf eines Pkws, beim Kauf von Möbeln, Multi-Media oder sonstigen Waren beschäftigen und sogar herumärgern müssen? Wer hat nicht schon festgestellt, dass er das "Kleingedruckte" entweder nicht versteht oder es so kompliziert aufgeführt ist, dass niemand mehr weiß, ob er nun Rechte oder nur noch Pflichten hat?
Wir als Ihre Anwälte sind die Anlaufstelle bei allen rechtlichen Zweifelsfragen. Wenn Sie eine Minderung des Kaufpreises oder gar eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages erreichen wollen, wenn es darum geht, Verträge durchzusehen, zu bewerten oder wenn es sogar darum geht, dass Sie selbst etwas verkaufen wollen (denken Sie an den Verkauf eines ge-brauchten Pkws), stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Denn das Zivilrecht als Hauptgrundlage für die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander, wird durch die Europäisierung immer komplizierter und undurchschaubarer für den Einzelnen.
Das Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zum Zivilrecht gehören nicht nur Fragen des Kauf- und Werkvertragesrechtes, sondern auch die Regelung über Schadensersatzansprüche, Kreditsicherungsrechte, wie Bürgschaften, Darlehensverträge, Grundschul-den und Hypotheken, sowie das gesamte Verbraucherrecht.
Wenn Sie also Ansprüche gegen Dritte haben oder wenn Sie von anderen in Anspruch genommen werden sollen, z.B. aus einer Bürgschaft, aus einem Darlehen auf Schadensersatz, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) maßgebend und heranzuziehen.
Wir als Ihre Anwälte beraten Sie in allen Angelegenheiten des Bürgerlichen Gesetzbuches kompetent und umfassend, treten als Ihre Anwälte vor Gericht für Sie auf, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte beizustehen.