Die Mahn- und Vollstreckungsabteilung bearbeitet Forderungsangelegenheiten für unsere Mandanten "von A wie Aufforderungsschreiben bis Z wie Zwangsversteigerung". Die komplette Beitreibung Ihrer Forderung kann durch uns übernommen werden.
Bereits nach der ersten Mahnung bzw. nach Fristablauf eines gesetzten Zahlungsziels können wir für Sie die komplette Forderungsbeitreibung übernehmen. Befindet sich Ihr Schuldner im Verzug nach § 284 BGB hat er auch die Kosten unserer Beauftragung zur Beitreibung der Forderung nach § 286 BGB als Schadensersatz zu übernehmen.
Eingeleitet wird die Forderungsbeitreibung mit einem höflichen, aber klar formulierten außergerichtlichen Mahnschreiben. Wird die dort gesetzte Frist nicht eingehalten, wird das dann notwendige gerichtliche Verfahren von uns automatisch durchgeführt. Wir entscheiden für Sie, welches gerichtliche Verfahren und danach insbesondere welche Art der Zwangsvollstreckung (Pfändung, Forderungspfändung, Zwangsversteigerung usw.) der richtige Weg für ein schnelles Ergebnis ist.
Wir nehmen Ihnen die ständige Kontrolle über Fristen oder Zahlungseingänge ab. Sie haben daher nichts mehr mit der Verwaltung der beizutreibenden Forderung zu tun. Selbstverständlich erhalten Sie regelmäßig Informationen über den jeweiligen Beitreibungsstand.